Rechtsprechung
BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 739/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Betriebsübergang auf Grund der Neuvergabe von Reinigungsarbeiten an einen Konkurrenten; Voraussetzungen einer auf Dauer angelegten wirtschaftlichen Einheit; Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 613a; KSchG § 1 Abs. 2
Betriebsübergang bei Dienstleistungsunternehmen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Detmold, 06.02.1995 - 2 Ca 796/95
- ArbG Detmold, 06.02.1996 - 2 Ca 796/95
- LAG Hamm, 24.09.1996 - 6 Sa 849/96
- BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 739/96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 11.03.1997 - C-13/95
EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN …
Auszug aus BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 739/96
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG -Richtlinie Nr. 77/187), der sich der Senat mit Urteil vom 22. Mai 1997 (- 8 AZR 101/96 - AP Nr. 154 zu § 613 a BGB , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) angeschlossen hat, setzt ein Betriebsübergang die Bewahrung der Identität der betreffenden Einheit voraus. - BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96
Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags
Auszug aus BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 739/96
Dabei ist es nicht erforderlich, daß durch den übernommenen Teil der Arbeitnehmerschaft ein besonderes Fachwissen repräsentiert wird (BAG Urteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 - zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt). - BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96
Betriebsstillegung durch Konkursverwalter
Auszug aus BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 739/96
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG -Richtlinie Nr. 77/187), der sich der Senat mit Urteil vom 22. Mai 1997 (- 8 AZR 101/96 - AP Nr. 154 zu § 613 a BGB , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) angeschlossen hat, setzt ein Betriebsübergang die Bewahrung der Identität der betreffenden Einheit voraus. - BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 426/95
Bildung kommunaler Verwaltungsgemeinschaften
Auszug aus BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 739/96
Den für das Vorliegen eines Überganges maßgeblichen Kriterien kommt notwendigerweise je nach der ausgeübten Tätigkeit und selbst nach den Produktions- oder Betriebsmethoden, die in dem betreffenden Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil angewendet werden, unterschiedliches Gewicht zu (vgl. Urteil des Senats vom 26. Juni 1997 - 8 AZR 426/95 - AP Nr. 165 zu § 613 a BGB = ZIP 1997, 1975). - BAG, 03.02.1977 - 2 AZR 476/75
Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Arbeitsplatzes - …
Auszug aus BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 739/96
Einer ins einzelne gehenden Darlegung des Fehlens anderweitiger Beschäftigungsmöglichkeiten durch die Beklagte zu 1) hat es dementsprechend nicht bedurft (vgl. BAG Urteil vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).